Sachverständiger Nahe

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Ing. Alexander Kaiser M. Eng. Nahe
Ing.

Alexander Kaiser M. Eng.

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung
  • Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nahe steht Ihnen Ing. Herr Alexander Kaiser M. Eng. als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Ing. Herr Alexander Kaiser M. Eng. kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nahe, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nahe kommen bzw. sich nicht in Nahe auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nahe - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nahe ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg im Bundesland Schleswig-Holstein. Im Gemeindegebiet liegen Naher Ziegelei und Naherwohld. An der alten Verbindungsstraße Hamburg-Bad Segeberg lieg Nahe an der Bundesstraße 432.
Als ländlicher Zentralort für die umliegenden Dörfer, ist die Gemeinde gemeinsam mit dem unmittelbar benachbarten Itzstedt in der Schleswig-Holsteiner Landesplanung eingestuft. Die Gewerbe- und Wohnnutzung überwiegt in der ursprünglichen landwirtschaftlich geprägten Gemeinde. 

Über zwei Buslinien ist Nahe an das Netz des Hamburgers Verkehrsverbundes angebunden. Eine Linie verkehrt zwischen dem Hamburger U-Bahnhof Ochsenzoll und dem Bad Segeberger Bahnhof, die andere verbindet den AKN-Bahnhof Henstedt-Ulzburg mit der Bahnstation in Bad Oldesloe. 

Von der Gemeinde Nahe aus, liegen die Städte Bad Kreuznach (40 km), Trier (80 km), Koblenz (90 km), Frankfurt am Main (120 km) und Wiesbaden (100 km) entfernt. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Mühlenstr. 13
23866 Nahe

Amt für Gebäudemanagement:

Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt

Amtsgericht:

Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt

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